Am 30. August 2023 hat das Bundeskabinett das Wachstumschancengesetz verabschiedet, das eine Erweiterung der degressiven Abschreibung auf Abnutzung (AfA) für Wohngebäude vorsieht. Die degressive AfA im Wohnungsbau, Teil dieses Gesetzes, hat das Potenzial, die Bau- und Immobilienbranche erheblich zu stärken. Personen, die innerhalb der nächsten sechs Jahre mit dem Bau beginnen, können von der neuen AfA profitieren. Im ersten Jahr können 6 Prozent der Investitionskosten steuerlich geltend gemacht werden, gefolgt von jeweils 6 Prozent des Restwerts in den folgenden Jahren.
Gemäß Medienberichten beabsichtigt die Ampel-Koalition, die Sonder-AfA beizubehalten und sie zusätzlich mit der im Wachstumschancengesetz geplanten degressiven AfA von sechs Prozent für sechs Jahre (§ 7 Absatz 5a EStG) für Gebäude mit mindestens EH 55 zu kombinieren. Durch diese kombinierte AfA könnten für klimafreundliche Neubauten sechs Jahre lang insgesamt elf Prozent der Herstellungskosten von der Steuer abgezogen werden.
Ursprünglich war im ersten Programm die Begrenzung der Herstellungskosten auf 4.800 Euro pro Quadratmeter vorgesehen, jedoch sollen diese künftig auf 5.200 Euro pro Quadratmeter erhöht werden. Die neue Sonder-AfA wird keine Baukostenobergrenzen haben.